Dienstleistungen / Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Fachkraft für Arbeitssicherheit
Als Arbeitgeber sind Sie gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet für einen organisierten Arbeitsschutz zu sorgen und sind aufgefordert Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen.
Nicht für jeden Arbeitgeber ist es aufgrund der Unternehmensgröße oder Struktur notwendig oder sinnvoll eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden zu lassen.
Hier können wir Sie unterstützen!
Wir stehen Ihnen mit einem Sicherheitsingenieur und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend zur Seite und kümmern uns um Ihre Themen der Arbeitssicherheit im Rahmen eines geschlossenen Dienstleistungsvertrages. Die Grundlage des Vertrages bildet die in der DGUV Vorschrift 2 dargelegten Stundenberechnungen.
Wir bieten in der Grundbetreuung:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
- Betriebsbegehungen und Untersuchungen nach Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessen-vertretungen, Beschäftigten
- Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
- Teilnahme an Arbeitssicherheitsausschusssitzungen
Wir bieten in der betriebsspezifischen Betreuung:
- Aus- und Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten
- Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern
- Regalprüfung
- Aktualisierung der Dokumentation
- Brandschutzbeauftragter
- Diverse betriebsspezifische Schulungen
- Gefahrgutbeauftragter (Straße)
- Unterstützung beim Aufbau eines Arbeitssicherheit – Management - Systems (z.B. Sicher mit System)
Haben Sie Fragen oder möchten gern einen Beratungstermin mit uns abstimmen?
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