Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet für die Sicherheit in seinem Betrieb zu sorgen. Hierzu gehört auch die Ausstattung seines Unternehmens mit ausgebildeten Brandschutzhelfern. Die Anzahl der zu bestellenden Brandschutzhelfer richtet sich nach dem Betrieb und ist in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) festgelegt.
Auf Grundlage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV-Information 205-023 und der DGUV Information 205-001 haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, welche Ihre Mitarbeiter in die theoretischen Grundlagen des Brandschutzes und die Praxis am offenen Feuer einweist.