Ausbildung zum Erdbaumaschinenbediener gemäß DGUV Grundsatz 308-008
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt in Ihrer Regel 100-500 Kapitel 2.10 (bisher BGR 500) sowie dem DGUV Grundsatz 308-008 (bisher BGG/GUV-G-966) vor, dass Erdbaumaschinen eigenständig bedienen darf, wer
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet wurde und
- seine Befähigung nachgewiesen hat.
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.
Auswirkung:
Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Bediener nachweislich nach diesen Grundsätzen ausgebildet ist.
Unsere Lösung:
Auf Grundlage der Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihnen oder Ihren Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Erdbaumaschinen mehr Sicherheit geben.
Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Fahrausweis.