Thematik

Ausbildung zum Erdbaumaschinenbediener gemäß DGUV Grundsatz 308-008

 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung schreibt in Ihrer Regel 100-500 Kapitel 2.10 (bisher BGR 500) sowie dem DGUV Grundsatz 308-008 (bisher BGG/GUV-G-966) vor, dass Erdbaumaschinen eigenständig bedienen darf, wer

  1. mindestens 18 Jahre alt ist,
  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet wurde und
  3. seine Befähigung nachgewiesen hat.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

Auswirkung:
Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Bediener nachweislich nach diesen Grundsätzen ausgebildet ist.

Unsere Lösung:
Auf Grundlage der Vorschriften und Hinweise der Baumaschinenhersteller haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihnen oder Ihren Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Erdbaumaschinen mehr Sicherheit geben.

Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Fahrausweis.

Inhalte

Inhalte unserer Schulung:

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Allgemeines Wissen über Erdbaumaschinen
  3. DGUV-Vorschriften und DGUV-Grundsätze
  4. Fahrzeugpflege und -wartung durch den Fahrer
  5. Typische Unfallsituationen
  6. Theoretische Prüfung
  7. Praktischer Fahrunterricht, bei 2 bis 5-Tages Lehrgang
  8. Praktische Fahrprüfung

 

Unsere Kurse dauern je nach Vorkenntnissen 1 Tag bis 5 Tage.

Diese Schulung bieten wir ausschließlich in Ihrem Unternehmen an.

 

Haben Sie Fragen zu unseren Kursen, freien Plätzen bzw. freien Terminen? Kontaktieren Sie uns

Termine

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E-Mail: info@willenbrock-akademie.de

Kontaktperson

Andreas Högemann

Leitung Akademie, Trainer, Fachmann für Ladungssicherungsmaterial