Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicheurng legt in § 4 DGUV-V 1 fest, dass die Unterweisung der Mitarbeiter/-innen in regelmäßigen Abständen - genauer: mindestens jährlich - erfolgen muss.
Für alle Bedienerausweise aus unserem Schulungsprogramm bieten wir die jährliche Unterweisung in unseren Trainingscentren oder Ihrem Unternehmen an.
Auch unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Sicherheitstagen im Rahmen welcher wir uns auf Ihre Themen konzentrieren. Auch für Mitarbeiter/-innen aus dem Büro oder der Verwaltung können wir die jährliche Unterweisung anbieten.
Sprechen Sie uns gern an!