Fortbildung von Sicherheitsbeauftragten
Nach SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV R 100-001 sollen Sicherheitsbeauftragte regelmäßig eine Fortbildung besuchen, um ihr Wissen in diesem Bereich aufzufrischen und sich über neue Vorschriften zu informieren und somit präventiv tätig zu sein.
Auf dieser Grundlage haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, welchen Ihnen oder Ihren Mitarbeiter den rechtlich aktuellen Wissensstand vermittelt. Unsere Schulung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG.