Staplerschein für AZUBIS

TST macht Ihre AZUBIS zum Stapler-Profi!

Wer einen Gabelstapler bedienen soll, muss eine entsprechende Qualifikation nachweisen.

Der Frontgabelstapler ist der am häufigsten eingesetzte Stapler. Auf diesem Gerätetyp erlangen Sie oder Ihre Mitarbeiter die allgemeine Ausbildung. In unseren Trainingscentren lernen Sie den Umgang mit Linde-Geräten, in Ihrem Hause schulen wir auf Ihren Fahrzeugen - gleich welchen Fabrikats.

Ihre Auszubildenden kommen im Laufe der Ausbildung - ggfs. bereits ab dem ersten Tag - in Kontakt mit dem Gabelstapler? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und lassen diese von uns zu Stapler-Profis ausbilden!

Denn wir möchten, dass Ihre Mitarbeiter sicher mit dem Stapler umgehen können,


Inhalte unserer Schulung:

  • Allgemeines Wissen über Stapler
  • Standsicherheit, Traglastdiagramm
  • DGUV-Vorschriften sowie DGUV-Grundsätze
  • Fahrzeugpflege und -wartung durch den Fahrer
  • Typische Unfallsituationen
  • Theoretische Prüfung
  • Praktischer Fahrunterricht bei mehrtägigen Kursen
  • Praktische Fahrprüfung

Unsere Azubis-Kurse dauern 2 bis 3 Tage – je nach Vorkenntnissen.

Diese Schulung bieten wir in unseren Trainingscentren oder bei Ihnen vor Ort an.


Haben Sie Fragen zu unseren Kursen, freie Plätzen bzw. freien Terminen oder Fördermöglichkeiten? 
Kontaktieren Sie uns

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer gemäß DGUV Grundsatz 308-001

Sie oder Ihre Mitarbeiter/-innen bedienen einen Gabelstapler? Dann ist eine entsprechende Qualifikation unabdingbar!

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung schreibt in ihrer DGUV Vorschrift 68 (ehemals Berufsgenossenschaftliche Verordnung BGV D27) vor, dass zum selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur beauftragt werden darf, wer

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und

ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Sind Ihre Auszubildenden noch nicht volljährig? Dann rufen Sie uns an, wir informieren Sie über die rechtlichen Gegebenheiten.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

Auswirkung:


Personen- oder Sachschäden reguliert die Betriebshaftpflicht bzw. die Berufsgenossenschaft nur, wenn der Staplerfahrer nachweislich nach DGUV Vorschrift 68 ausgebildet ist.

Unsere Lösung:

Auf Grundlage der DGUV - Grundsatz 308-001 (bisher BGG 925) haben wir für Sie Lehrgangsinhalte erarbeitet, die Ihnen oder Ihren Mitarbeiter/-innen im Umgang mit Flurförderzeugen mehr Sicherheit geben.

Nach Beendigung des Lehrgangs und bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen unbefristet gültigen Fahrausweis.